DIE STANDARDS
Die DGfS-IAG hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst kompetente Form der Ausübung der Aufstellungsmethode zu fördern. Schon seit Jahren führt sie deshalb eine "Aufstellerliste", auf der diejenigen Aufsteller aufgeführt werden, welche die Qualitätskriterien der DGfS-IAG erfüllen. Da mit dem Psychotherapeutengesetz Vorgaben entwickelt wurden, was Psychotherapie ist und wer sich Psychotherapeut nennen darf, wurde eine Trennung von Beratung und Psychotherapie erforderlich.
Von daher können Sie im Folgenden zwischen zwei Listen wählen:
- Die Liste für Beratung, eine Liste, auf der Sie die Personen finden, die die Aufstellungsmethode im Rahmen einer Lebensberatung, Erziehungsberatung, sozialen und Arbeits- und Organisationsberatung etc. anbieten.
- Die Liste für Psychotherapie, eine zweite Liste, auf der sie Personen finden, die psychotherapeutisch tätig sind und die die Aufstellungsmethode im Rahmen einer Psychotherapie einsetzen. Aufstellungsarbeit ist nicht per se Psychotherapie.
Die DGfS - IAG leistet mit der Entwicklung dieser Standards einen Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Seriosität der Aufstellungsarbeit. Sie tritt damit den Angriffen von außen entgegen, die pauschal die Aufstellungsarbeit als unseriös und unwissenschaftlich, ja als schädlich diffamieren.
Je nach Liste werden von den Aufsteller Voraussetzungen verlangt bezüglich:
des Grundberufes
der Berater- und / oder Psychotherapieausbildung
der beruflichen Praxiserfahrung als Berater und / oder Psychotherapeut (mindestens 3 Jahre)
Weiterbildung in der Aufstellungsarbeit
ZIEL UND ZWECK DER QUALITÄTSSTANDARDS
Die Qualitätskriterien sollen den Patienten, Beratungssuchenden oder auch den Kunden zu einer besseren Orientierung bei ihrer Suche nach einem qualifizierten Aufsteller verhelfen. Den an Aus- und Weiterbildung in der Aufstellungsmethode Interessierten stellt er ein Anforderungsprofil zur Verfügung, an dem diese die Planung der Fortbildung theoretisch und praktisch ausrichten können. In der Öffentlichkeit soll deutlich werden, dass der DGfS - IAG die Qualitätssicherung am Herzen liegt, und dass sie sicherstellen will, dass von ihr nur Aufsteller empfohlen werden und in der Liste aufgeführt werden, die die unten dargestellten Qualitätsstandards erfüllen.
Diese Standards dienen nur zur Orientierung. Sie sind keine einmal festgeschriebenen Kriterien, sondern werden den Erfordernissen angepasst, die sich aus der Entwicklung der Aufstellungsarbeit ergeben. Die DGfS-IAG bevorzugt mit ihnen keine der verschiedenen Methoden (Familienaufstellung, Bewegungen der Seele, Organisationsaufstellung, Strukturaufstellung) und will mit diesen Qualitätskriterien auch nicht Kollegen abwerten, die diese Vorgaben nicht erfüllen. Desgleichen sind die Kollegen auf den beiden Listen nicht "qualifizierter" oder "weniger qualifiziert."
GRENZEN DER QUALITÄTSSTANDARDS
Qualitätsstandards sollen dazu verhelfen, dass diejenigen, die zur Lösung einer für sie wichtigen persönlichen oder beruflichen Situation eine Aufstellung machen, zu einem für sie guten oder zufriedenstellenden Ergebnis kommen. Der Aufsteller selbst wird sein Fachwissen nutzen, um dies zu ermöglichen. Er ist aber auch begrenzt, denn das Ergebnis der Aufstellung ist von anderen Personen und Prozessen mit beeinflusst, und auf deren Mitwirkung ist er angewiesen.
Die Aufsteller auf der von uns geführten Liste erfüllen diejenigen Kriterien, die für die DGfS-IAG nachprüfbar sind. Sie betreffen vor allem den individuellen Ausbildungsgang und die Beurteilung der Eignung für die Arbeit, so wie sie innerhalb einer Weiterbildung sichtbar wird. Es gibt aber auch implizite Kriterien, die wir nicht überprüfen können. Eine der wesentlichen Grundlagen der Aufstellungsarbeit sind z.B. Achtung und Respekt voreinander und im Umgang miteinander, eine weitere hat zu tun mit Professionalität in der Organisierung, der Leitung und der Durchführung und dem Abschluss der Aufstellung. Einfühlsamkeit, Intuition und Warmherzigkeit, aber auch Klarheit und Mut, zu dem, was sich zeigt, zu stehen, sind Aufstellungen gewiss förderlich. Wir können natürlich nicht garantieren, dass die einzelnen Aufsteller die impliziten Standards jederzeit einhalten. Als Kontrollmöglichkeit haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet, den sogenannten Ombudsmann, an den man sich wenden kann, wenn man meint, dass die eigene Aufstellung nicht lege artis durchgeführt wurde. Der Ombudsmann setzt sich dann mit dem Aufsteller in Verbindung und leitet einen Klärungs- und Lösungsprozess ein.