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Peter Heyers
Urheber-Medien-IT-Kanzlei
Rechtsanwalt Peter Heyers
Hasestraße 60
49074 Osnabrück

Ansprechpartner:
Peter Heyers
 
 
   
Kontakt
Fon: 0541 20239382
Fax: 0541 20239383
Web: www.Urheber-Medien-IT-Recht.de
   
Kurzprofil
Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter künstliche Intelligenz (KI), Datenschutz, Recht
       
  DETAILS
 
Datenschutzrecht. Internetrecht, E-Commerce, Recht der Neuen Medien
 
Datenschutzrecht Datenschutzrecht gehört nicht erst seit der DSGVO zum von uns betreuten Rechtsgebiet, wie meine Qualifikation als Fachanwalt als Ausbildungsinhalt erkennen lässt. Mehr zum Datenschutzrecht: https://urheber-medien-it-recht.de/rechtsgebiete/datenschutzrecht.html Mehr zu unseren Vorträgen: https://urheber-medien-it-recht.de/informationen/vortraege/unser-angebot.html Internetrecht Zu diesem Rechtsgebiet werden alle Problem gezählt, die bei einem Onlineauftritt, Webdesignvertrag, oder um Domains entstehen können. Daher sind auch die internetrelevanten Marken- und Namensstreitigkeiten sowie spezielle Urheberrechtsfragen von diesem Problemkreis umfasst. Darüber hinaus zählt Mängelgewährleistung bei Softwareverträgen und Hardwarverträgen zum IT-Recht. Des weiteren gehören Probleme aus dem Fernabsatz, wie Onlinshops, E-Commerce, Werberecht im Internet und Schutz vor Werbemails (SPAM) zu diesem Rechtskomplex. sind Oberbegriffe, die vielfältige Probleme aus dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Namensrecht, Vertragsrecht und Urheberrecht in speziellem Bezug zum Internet setzen. Eine qualifiziert Tätigkeit des Rechtsanwalts erfordert daher umfassende Kenntnisse aus diesen speziellen Rechtsbereichen, die er vor dem sich ständig wandelnden Hintergrund des Cyberspace anpassen muss. Klassiche Fragestellungen des Internetrechts sind: - Online-Vertrieb für Unternehmer ( B2B) - Online-Vertrieb für Verbraucher ( BcC ) Verbraucherschutz im Internet - Haftungsbeschränkungen nach dem Telediensterecht - Urheberrecht für Homepageinhalte und Homepagegestaltung/ website - Gestaltung von Onlineshops nach Fernabsatzrecht ( Fernabsatzrichtlinie ) - Prüfung Impressum nach Mediendienstestaatsvertrag, Teledienstegesetz - Markenrecht ( Anmeldung von Marken und Markenschutz, Kennzeichenschutz ) - Fernabsatz für Finanzdienstleistungen - Wiederrufsrechte beim Fernabsatz - Informations- und Wiederrufsrechte - Internetauktionen - Gestaltung elektronischer Geschäftsverkehr - Content Provider Verträge - Linking und Werbevereinbarungen - Vertrag über Bannerwerbung - Kennzeichnungspflicht für Werbung - Nutzungsrechte an Inhalten verlinkter Seiten - Nutzungsrechte für Grafiken und Linkdatenbanken - Gewährleistung beim Linkingvertrag - Hosting-Verträge - Webdesignverträge - Pflegeverträge für Websites - Contenlieferungsverträge - Sperrung von Websites - Datenschutzvereinbarung ( Nutzungsprofile, Cookies, DATE-Warehouse/ DATA-Mining) - Domainkaufverträge, Domainüberlassung, Domainkaufverträge, Domainsharingverträge - Vertragsschluss per E-Mail, bzw. im Internet - Arbeitnehmerdatenschutz - Vereinbarung zur Internetnutzung von Arbeitnehmern - Sicherheitsrichtlinien für Netzwerk- und Internetnutzung - Internet am Arbeitsplatz und Kontrolle des Arbeitenehmerverhaltens - Homepageersterstellung durch Arbeitnehmer - Umsatzsteuer im Internet - Sachversicherung im E-Commerce - Haftpflichtversicherung - Internetkriminaltiät - Unlauterer Wettbewerb im Internet - Abwehr von SPAM, Verfolgung von SPAM-Versendern - Zahlung im Internet, Kreditkartenzahlung, Onlinebanking, Onlinebrokering

Neue Medien und Arbeitsrecht
 
Personalpolitische Herausforderungen stellt die Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz dar. Eine arbeitsvertragliche Gestaltung, die dienstliche und private Nutzung, sowie deren Kontrolle sind nur einige Problempunkte die zu organisieren sind. Auch die Einbindung von Betriebsrat, Kontrolle der Einhaltung und Datenschutz sind dabei die wichtigtesten Problempunkte. Problematisch ist dabei, dass die Rahmenbedingungen durch das arbeits- und Datenschutzrecht schon rechtlich schwierig und im Zusammenwirken schwer überschaubar sind. Dadurch entstehen schnell Rechtsprobleme, deren Unkenntnis bis zur Strafbarkeit führen können. Daher ist es unabwendbar die rechtlichen Vorgaben mit den personalpolitischen Erwägungen in Gleichklang zu bringen. Internet und Arbeitsrecht, bzw. Arbeitsrecht und Internt

   
  LEISTUNGEN
   
 

Recht und Gesetz

Schwerpunkt   Internetrecht
  
   
Schwerpunkt   Presse- und Medienrecht
  
   
Schwerpunkt   Urheberrecht
  
   
Schwerpunkt   Wettbewerbsrecht
  
   
Schwerpunkt   Gewerblicher Rechtsschutz
  
   
Schwerpunkt   Markenrecht
  
   
Schwerpunkt   Vertragsrecht
  
   
Schwerpunkt   Datenschutzrecht
  
   

Coaching

Schwerpunkt   Führungskräfte Coaching
  
   

Marketing, Vertrieb und Verkauf

Schwerpunkt   Markenführung / Branding