IT-Sicherheit ist Managementaufgabe. Seit Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) sind Aktiengesellschaften sowie Tochtergesellschaften zur Implementierung eines unternehmensweiten Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Risiken verpflichtet. Auch andere Gesellschaftsformen sind verpflichtet bestandsgefährdende Risiken zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durch die heutige Durchdringung von IT-Systemen in Geschäftsprozessen der Unternehmen entstehen auch Risiken. Diese Risiken lassen sich nur durch den Aufbau eines funktionierenden IT-Risk Managements erkennen und kontrollieren. Dieses Seminar gibt einen Überblick über den Aufbau eines IT Risikomanagements sowie die Herangehensweise zur Erhöhung der IT-Sicherheit. |