Urheberrecht: Zusammenfassungen verletzen nicht das Urheberrecht
31.01.2004
Das OLG Frankfurt (ZUM-RD 2003, 532) entschied, dass eine Zusammenfassung in Form eines sog. Abstracts eines Fachartikels nicht das Urheberrecht an dem so zusammengefassten Fachartikel veletzt.
Das OLG war der Auffassung, ein Abstract sei keine unselbständige Bearbeitung des Fachartikels. Denn eine Zusammenfassung bzw. eine Inhaltsangabe ersetze nicht den Artikel, so das Gericht.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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