Das LG Berlin hat -wie bereits zahlreiche Gerichte zuvor- entschieden, dass das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails (wie auch von Werbe-Faxe) einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (worunter auch Freiberufler fallen) des Empfängers darstellt, so dass gegen den Zusender des Mails ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden kann. Unverlangt sei ein Mail bereits immer dann, wenn zwischen Versender und Empfänger der Mail bislang keine Geschäftsbeziehung bestehe, so das Gericht.
Interessant in diesem Zusammenhang ist noch, dass ein Werbe-E-Mail nach Auffassung des LG Berlin bereits in einer Anfrage bzgl. dem Abonnement eines Newsletters zu sehen sei.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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