Externes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Unternehmen
07.11.2012
Betriebliches Eingliederungsmanagement wird noch nicht in allen Unternehmen durchgeführt, häufig wird der Aufwand für einen solchen Prozess überschätzt und gescheut.
BEM ist seit 2004 eine Pflicht des Arbeitgebers (§84, Abs. 2, SGB IX). Ziel des BEM ist es, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit, (42 AU-Tage/ zurückliegenden 12 Monate) egal ob unterbrochen oder am Stück, wieder am Arbeitsplatz zu integrieren. Damit sollen evtl. arbeitsplatzbedingten Ursachen für eine Erkrankung erkannt und ggf. beseitigt sowie einer erneuten Erkrankung vorgebeugt werden.
Das BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. So hat es sich jedoch in Einzelfällen der Rechtsprechung negativ für den Mitarbeiter ausgewirkt, wenn er ein Betriebliches Eingliederungsmanagement abgelehnt hat. Der Gesetzgeber wünscht, dass bei der Durchführung des BEM Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter anwesend sind. Letztendlich entscheidet jedoch der Mitarbeiter selbst, mit wem er dieses durchführen möchte.
Da sich dieser Prozess nicht selten über mehrere Monate hin ziehen kann und auch personelle Ressourcen bindet, entscheiden sich immer mehr Unternehmen, besonders kleine und mittelständische, dafür externe Dienstleister mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beauftragen. Grund hierfür ist die Expertise des Dienstleisters sowie eine überschaubare Kostenstruktur für das BEM. Es wird kein zusätzliches Personal gebunden, das BEM kann von außen organisiert werden und der externen Dienstleisters ist völlig neutral. Dadurch kann die Wiedereingliederung im völligen Sinne des Mitarbeiters und in einem professionellen Rahmen durchgeführt werden.
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