Angemessenheit einer Lizenzgebühr bei unberechtigter Bildnisverwendung
10.07.2003
Das OLG München musste über die Höhe eines Schadensersatzanspruchs bei einer unberechtigten Verwendung eines Bildnisses einer bekannten Persönlichkeit für Werbezwecke entscheiden. Dabei urteilte das OLG zunächst, dass ein "Strafzuschlag" wie er zum Teil von Gerichten bei der unzulässigen Verwendung von Fotografien zugesprochen wird, nicht in Betracht komme. Entscheidend sei immer, was der Verletzte bei ordnungsgemäßen Vorgehen bei Bemessung der Vergütung angesetzt hätte. Hier seien immer die konkreten Umstände des Einzelfall massgeblich, insbesondere der Bekanntheitsgrad der betroffenen Persönlichkeit, die Auflagenhöhe sowie der Verbreitungsgrad. In dem vom OLG München entschiedenen Fall wurde der Erbin von Marlene Dietrich für die Verwendung einer von einem Double dargestellten Szene aus dem bekannten Film "Der blaue Engel" in einer bundesweiten Anzeigenkampagne ein Schadensersatz i.H.v. EUR 70.000,00 zugesprochen. Ein beträchtlicher Betrag, wenn man bedenkt, dass Marlene Dietrich bereits vor längerer Zeit verstorben ist und dass ein Double die Filmszene nachgestellt hatte. Ein weiteres Urteil, das dokumentiert, wie wichtig es ist, vor Verwendung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten rechtlichen Rat einzuholen, selbst wenn die bekannte Persönlichkeit nur gedoubelt wird.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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