AGG-Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis - jetzt Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordert die Benennung einer Beschwerdestelle!
Nennt der Arbeitgeber den Beschäftigten keine Beschwerdestelle, verstößt er grob gegen seine Pflichten nach dem AGG. Der Betriebsrat kann ihn dann dazu gerichtlich verpflichten lassen (§ 17 Abs. 2 AGG).
jetzt Kenntnisse auffrischen und vertiefen!
Seminar: Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis
Sie haben eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Ihrem Unternehmen eingerichtet? Dann geht es jetzt darum die Mitglieder speziell auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Wir unterstützen Sie mit unserem Spezialseminar „Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis“ Teilnehmerkreis: Mitglieder einer betrieblichen Beschwerdestelle, Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen müssen. Lernen Sie die aktuelle Rechtsprechung kennen und tauschen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Unternehmen und Behörden aus.
Wie aus guten Vorsätzen nachhaltige positive Veränderungen werden
Gute Vorsätze für das neue Jahr sind oft schnell gefasst und ein paar Wochen später im Alltag dann auch schnell wieder dahin geschmolzen. Wie aus guten Vorsätzen tatsächlich gute Taten in der Praxis werden, das erfahren die Teilne
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