Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von wissenschaftlichen Werken
06.09.2003
Das OLG Hamburg hatte über die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von wissenschaftlichen Sprachwerken zu entscheiden.
Dabei stellte das Gericht klar, dass eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit bei wissenschaftlichen Werken nur für die Art der Darstellung in Betracht komme. Das wissenschaftliche Forschungsergebnis sei als solches nicht schutzfähig; dies gelte auch für wissenschaftliche Thesen und Schlussfolgerungen, so das Gericht.
Nicht auseinadergesetzt hat sich das Urteil mit der in der juristischen Fachliteratur diskutierten Frage, ob dem "Entdecker" einer neuen wissenschaftlichen Methode, These etc. zwar nicht aus Urheberrecht, aber aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht zusteht, zumindest als "Entdecker" immer namentlich benannt zu werden.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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