Am 01.05.04 wird die EU um zehn neue Mitgliedsstaaten erweitert.
Gemeinschaftsmarken, die vor dÃesem Tag angemeldet oder eingetragen sind, werden auotmatisch und ohne zusätzliche Gebühren auf die Beitrittsstaaten erweitert.
Im Kollisionsfall gilt folgendes: Der Inhaber eines nationalen älteren Rechts kann dem Inhaber der Gemeinschaftsmarke zwar verbieten, in diesem Staat unter der Gemeinschaftsmarke aufzutreten. Es ist ihm aber nicht möglich, die Gemeinschaftsmarke löschen zu lassen.
Wer also die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke plant, sollte die Anmeldung in jedem Fall noch vor dem 01.05.04 einreichen.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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